Zugbegleiter, Schaffner
Als Schaffner wurde ursprünglich der Vermögensverwalter einer Stadt, eines Klosters oder eines Hauswesens bezeichnet, als Schaffnerin die Gehilfin der Hausfrau mit Schlüsselgewalt über Küche und Keller. Erhalten hat sich diese Bedeutung bis heute als Bezeichnung eines Amtes in Freimaurerlogen, welches für die Ökonomie des Logenhauses sowie die Versorgung mit Speisen und Getränken verantwortlich ist.
Davon ausgehend wurde Schaffner eine Amtsbezeichnung für Beamte im einfachen Dienst, früher zum Beispiel Postschaffner. Da die Besoldungsgruppen des einfachen Dienstes kaum noch besetzt werden, kommt die Bezeichnung außer Gebrauch.
Zurückgehend auf Zeiten beamteter Eisenbahner wird heutzutage mit Schaffner allgemein ein Mitarbeiter des Zugpersonals bei der Eisenbahn, aber auch Mitarbeiter anderer öffentlicher Verkehrsunternehmen (Straßenbahn, Bus) assoziiert, ohne eine offizielle Berufsbezeichnung zu sein. Zu den typischen Aufgaben eines Schaffners gehört die Kontrolle der Fahrkarten und/oder das Erheben des Beförderungsentgeltes. Durch den vermehrten Einsatz von Fahrscheinautomaten liegt der Schwerpunkt der Schaffnertätigkeit, sofern sie in öffentlichen Nahverkehrsmitteln überhaupt noch ausgeübt wird, eher bei der Fahrausweiskontrolle und im Kundenservice.
Bei der Eisenbahn werden als Schaffner allerdings nur die dem Zugführer unterstellten Mitglieder des Zugbegleitpersonals bezeichnet. Das Zugbegleitpersonal besteht somit aus dem Zugführer und den „Zugbegleitern (Zub)“. Wegen seiner Aufgaben im Servicebereich wird der Zugschaffner in den Fernverkehrszügen der Deutschen Bahn AG „Zugbetreuer“ genannt.
In der Schweiz wird hierfür der Ausdruck Kondukteur, Reisezugbegleiter oder Billeteur verwendet.
erstellt: 03.04.2015 geändert: 05.02.2023 Josef Thelen